Wir, das Spili-Team, sind ein Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg. Seit 2009 bieten wir ambulante Hilfen zur Erziehung (HzE) gemäß § 27 in Verbindung mit §§ 29, 30, 31, 41 SGB VIII (Sozialgesetz – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) an. Somit greifen wir in unserer Arbeit auf langjährige Erfahrung zurück.
Die Hilfen zur Erziehung repräsentieren einen wesentlichen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei bilden das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie das SGB VIII den rechtlichen Rahmen. Nach diesem hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Zur Realisierung dieses Rechts steht ein breites Leistungsangebot, unter anderem die Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII), zur Verfügung. Diese richten sich an Personensorgeberechtigte sowie Kinder und Jugendliche (in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, in berechtigten Fällen bis zum 27. Lebensjahr). Für die Inanspruchnahme bedarf es einer Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung bei dem jeweils örtlich zuständigen Fachamt für Jugend- und Familienhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Der nachstehende Link kann Ihnen bei der Suche nach dem zuständigen Amt behilflich sein: Behördenfinder - Jugendamtsangelegenheiten. Hilfen zur Erziehung umfassen einen weiten Aufgabenbereich. Ganz allgemein formuliert wird Unterstützung, Förderung, Anregung sowie Hilfestellung für junge Menschen und ihre Personensorgeberechtigen im Sinne einer kindeswohlentsprechenden Erziehung geleistet.
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Ausflug Niendorfer Gehege
am Samstag, den 22.10.2025
von 10:00 - 15:00 Uhr in der Billstedter Hauptstraße 69, 22111 Hamburg (Standort Billstedt)
Es gibt Essen, Trinken, Spiel und Spaß!
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